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Nutzungsbestimmungen – Besuchermanagement

A. Allgemeine Nutzungsbestimmungen zur Nutzung des Besuchermanagements der Flughafen Stuttgart GmbH (Flughafenstraße 32, 70629 Stuttgart)


1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbestimmungen gelten für die Nutzung des Besuchermanagements der Flughafen Stuttgart GmbH (im Folgenden FSG genannt).

1.2 Begleitung durch Flughafenausweisinhaber

Dienstliche Besucher können durch einen Flughafenausweisinhaber in den Sicherheitsbereich des Flughafen Stuttgart begleitet werden. Der Besucher wird dabei durch den Flughafenausweisinhaber zu jeder Zeit beaufsichtigt.

Bei dienstlichen Besuchern handelt es sich um Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit am Flughafen Stuttgart gelegentlichen Zutritt zum Sicherheitsbereich des Flughafen Stuttgart benötigen.

1.3 Maximale Zutritte

Die maximalen Zutritte pro Besucher sind auf 12 Tage pro Kalenderjahr limitiert. Sollte häufiger Zutritt benötigt werden, muss ein Flughafendauerausweis beantragt werden.

Detaillierte Informationen zu Besuchern im Sicherheitsbereich des Flughafen Stuttgarts erhalten Sie vom begleitenden Flughafenausweisinhaber oder aus dem FSG-Netzwerk über folgenden Link.


2. Nutzung des Besuchermanagements

Jeder dienstliche Besucher sollte, um unnötige Wartezeiten an der Kontrollstelle zu vermeiden, vorab über diese Seite (besucheranmeldung-str.powerappsportals.com) im Besuchermanagement registriert werden (Vorabanmeldung).

Bei einer Vorabanmeldung werden die eingegebenen Daten (Datum, Name, Geburtsdatum, Grund des Zugangs) des Besuchs an die jeweilige Kontrollstelle vorab zur Prüfung übermittelt.

Ein dienstlicher Besucher kann sowohl über die Vorabanmeldung als auch vor Ort an der Kontrollstelle durch das jeweilige Kontrollpersonal im Besuchermanagementsystem angemeldet werden. In jedem Fall findet eine Prüfung der Anmeldung durch das Kontrollpersonal an der ausgewählten Kontrollstelle statt. Das Kontrollpersonal kann die Besucheranmeldung vor Ort an der Kontrollstelle ablehnen.

Eine Anmeldung im Besuchermanagementsystem garantiert keinen Zutritt zum Sicherheitsbereich des Flughafen Stuttgart.


3. Sorgfalt und Ausschluss von Besuchern

Jede Eingabe im Besuchermanagement ist sorgfältig auf die Richtigkeit der Daten zu prüfen. Bei vorsätzlicher Fehleingabe, um z. B. die technischen Restriktionen des Systems auszuhebeln, behält sich die Flughafen Stuttgart GmbH – Abteilung Security das Recht vor, Personen von Besuchen des Sicherheitsbereichs am Flughafen Stuttgart auszuschließen (Blacklist).


4. Besucherausweise und Sicherheitskontrolle

Um eine Besucheranmeldung zu prüfen, muss ein amtliches Ausweisdokument an der Kontrollstelle vorgelegt werden. Nach erfolgreicher Prüfung der Besucheranmeldung wird für den Besucher ein Besucherausweis erstellt. Auf diesem ist u. a. das Gültigkeitsdatum (gültig für max. 1 Tag) vermerkt.

Im Sicherheitsbereich muss der Besucherausweis jederzeit sichtbar getragen werden.

Anschließend werden alle Besucher und Begleitpersonen sowie gegebenenfalls die mitgebrachten Waren an den Personal- und Warenkontrollstellen des Flughafen Stuttgarts vor dem Übergang in den Sicherheitsbereich vom Sicherheitspersonal der Personal- und Warenkontrolle unterzogen.


Stand

Stand: 17.12.2025